Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der cirosec GmbH.
1. Anmeldung
(1) Anmeldungen von Teilnehmern zu Veranstaltungen werden seitens der cirosec GmbH nur berücksichtigt, sofern sie in Schriftform erfolgen.
(2) Es besteht kein Anspruch des Anmelders gegenüber der cirosec GmbH auf Annahme der Meldung, Abschluss eines Vertrages und Einräumung von Teilnahmeplätzen durch die cirosec GmbH.
(3) Werden Anmeldungen für Veranstaltungen seitens der cirosec GmbH bestätigt, so bedarf die Bestätigung der Anmeldung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(4) Zwischen dem Anmelder und der cirosec GmbH entsteht mit wirksamer Annahme der Anmeldung ein Vertrag unter Einbeziehung der Angaben in der Anmeldung sowie dieser AGB.
(5) Der Anmelder ist berechtigt, objektiv zur Veranstaltung geeignete Teilnehmer nach seiner Wahl gemäß der in der Anmeldung genannten Anzahl von Teilnehmern zur Veranstaltungsteilnahme zu entsenden.
(6) Die cirosec GmbH ist berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, die sich nach billigem Ermessen der cirosec GmbH als zur Fortbildung ungeeignet erweisen.
(7) Ankündigungen und Einladungen zu Veranstaltungen durch die cirosec GmbH begründen keine Ansprüche auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung.
2. Trainingsgebühr
(1) Die seitens der cirosec GmbH in den Anmeldungsunterlagen ggfs. benannten Schulungsentgelte (Trainingsgebühren) sind als Nettobeträge angegeben, auf die zusätzlich die im Rechnungsstellungszeitpunkt jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Mit der Trainingsgebühr abgegolten sind Schulungsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen, soweit solche Leistungen seitens der cirosec GmbH auf Schulungsveranstaltungen angeboten werden. Ein Anspruch auf solche Angebote besteht seitens des Schulungsteilnehmers nicht.
(2) Der Anspruch der cirosec GmbH auf Zahlung der Trainingsgebühr entsteht mit Abschluss des Schulungsvertrages.
(3) Die Trainingsgebühr ist durch den Anmelder unverzüglich und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.
(4) Im Fall des Zahlungsverzuges ist die cirosec GmbH berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszins gemäß § 288 BGB zu verlangen.
(5) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der cirosec GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts (auch aus § 369 HGB).
3. Stornierung durch den Teilnehmer bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
(1) Bei Stornierung einer Anmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 120,- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
(2) Bei Stornierung einer Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die halbe Trainingsgebühr für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
(3) Bei Stornierung einer Anmeldung von weniger als einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung die volle Trainingsgebühr erhoben.
(4) Der Anmelder kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche der cirosec GmbH gegenüber dem Anmelder aus Anlass der Teilnahmestornierung bleiben unbenommen.
(6) Stornierungen haben zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
4. Stornierung durch die cirosec GmbH
(1) Die cirosec GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung wegen einer nach ihrem billigen Ermessen als zu gering erachteten Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Im Falle der Absage einer Veranstaltung durch die cirosec GmbH, gleich aus welchem Grund, stehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche aus dem Grund der Absage, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf ersatzweise Teilnahme an einer Veranstaltung, gegen die cirosec GmbH zu.
(2) Ein Entgeltanspruch der cirosec GmbH betreffend abgesagter Veranstaltungen besteht nicht.
5. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten und Informationen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die cirosec GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.
(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten aufgrund einer Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einem Training, eines Messestandbesuches oder ähnlichem werden nur innerhalb der cirosec GmbH gespeichert und genutzt. Um die betroffenen Personen über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, nehmen wir die Daten in unsere Verteiler mit auf.
(3) Beim Besuch eines Zertifizierungstrainings werden die Daten (Name, Firma, besuchter Kurs und ggfs. E-Mail-Adresse) zur Erlangung der Zertifizierungen und/oder zur Bereitstellung der Trainingsunterlagen an den jeweiligen Zertifizierer des Trainings übermittelt.
6. Sonstiges
(1) Das Kopieren jeglicher seitens der cirosec GmbH anlässlich einer Schulung dem Teilnehmer zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie die Mitnahme von Mehrfertigungen solcher Unterlagen vom Schulungsort ist strengstens untersagt.
(2) Der Anmelder haftet gegenüber der cirosec GmbH für die Beachtung der Bestimmung des vorstehenden Absatzes (1) auch durch solche Dritte, die der Anmelder zur Schulungsteilnahme entsendet.
(3) Jeglicher Verstoß des Anmelders sowie eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese AGB verpflichtet den Anmelder zum Schadensersatz.
(4) Im Fall der ganzen oder teilweisen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln der AGB wie auch des Schulungsvertrages insgesamt unberührt.
(5) Gerichtsstand ist Heilbronn.
cirosec GmbH
Ferdinand-Braun-Straße 4
74074 Heilbronn